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Kleines Wörterbuch zur Bundestagswahl
Abgeordnete:
Abgeordnete werden von uns Bürgern gewählt.
Sie vertreten unsere Interessen in der Politik.
Zum Beispiel: Welche Gesetze es geben soll.
Briefwahl:
Wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann,
dann kann man Briefwahl machen.
Man schickt dann die Stimmzettel mit der Post ins Wahlamt.
Bundestag:
Der Bundestag ist in Berlin.
Hier versammeln sich die Abgeordneten aus ganz Deutschland.
2005 waren es 614 Abgeordnete.
Bundestagswahl:
Alle 4 Jahre wählen wir Bürger die Abgeordneten in den Bundestag.
Wer bei der Bundestagswahl wählt, bestimmt die Politik in Deutschland mit.
Partei:
Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen.
Jede Partei hat verschiedene Vorstellungen, wie man etwas macht.
In Deutschland gibt es viele Parteien.
Die meisten Abgeordneten gehören zu einer dieser Parteien.
Wahlamt:
Die Menschen im Wahlamt organisieren die Wahl.
Wenn man Fragen zur Wahl hat, kann man im Wahlamt anrufen.
Wahlbenachrichtigung:
Die Wahlbenachrichtigung ist eine Karte.
Man bekommt sie mit der Post.
Wer sie bekommt, darf wählen.
Wahlhelfer:
Wahlhelfer sind Menschen, die am Wahltag im Wahllokal sind.
Sie teilen die Stimmzettel aus. Sie zählen die Stimmen nach der Wahl.
Die Wahlhelfer helfen Ihnen gerne bei der Wahl.
Wahllokal = Wahlraum:
Der Raum, in dem die Wahl am Wahltag stattfindet.
Oft ist der Wahlraum in einer Schule oder im Rathaus.
Wahlrecht:
Grundsätzlich darf jeder Bürger wählen,
der mindestens 18 Jahre alt ist.
Wahlscheinantrag:
Das ist der Antrag für einen Wahlschein, also für die Briefwahl.
Der ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Wahltag:
Das ist der Tag, an dem die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sind.
Für die Bundestagswahl ist das der 27. September 2009.
Das ist ein Sonntag. Der Wahlsonntag.
Wahlunterlagen:
Das sind: Wahlschein, Stimmzettel und Umschläge für die Briefwahl.
Wahlurne:
Die Wahlurne ist eine Kiste im Wahllokal.
Hier hinein tut man den Stimmzettel, nachdem man gewählt hat.
Hier geht es zum kleinen Wahlwörterbuch der Lebenshilfe:
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Begriffserklärung
Auf dieser Seite kommen 18 Begriffe vor, die in unserem Wörterbuch erklärt werden: Abgeordnete, Briefwahl, Bundestag, Partei, Parteien, Politik, Stimmzettel, Wahl, Wahlamt, Wahlbenachrichtigung, Wahlhelfer, Wahllokal, Wahlraum, Wahlrecht, Wahlscheinantrag, Wahltag, Wahlunterlagen und Wahlurne.
